Bauphysik - Schall- und Wärmeschutz |
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Wärmeschutz
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EnEVDie Energieeinsparverordnung (EnEV) dient der Begrenzung des Energiebedarfs
bei Gebäuden, insbesondere die Begrenzung des Primärenergiebedarfs. Es
werden dabei nationale energetische Mindeststandards gesetzt
sowie Festlegungen für bei Modernisierungen im Bestand gesetzt. Dabei
wird der Energiebedarf des Gebäudes gesamtheitlich bilanziert. Energieausweis - NeubauMit der Einführung der EnEV 2007 wird die Ausstellung eines "Energieausweises" ab dem 01.07.2008 zur Pflicht. Der Energieausweis dient der übersichtlichen Information über die engergetische Qualität des Gebäudes. Energieausweis - BestandsgebäudeFür bestehende Gebäude wird der "Engergieausweis" bei Verkauf oder Neuvermietung zur Pflicht: Er kann als
"Bedarfsausweis" oder "Verbrauchsausweis" ausgestellt werden. Aus technischer Sicht wird ein "Bedarfsausweis" empfohlen,
die Analyse erfolgt hier durch eine normierte Berechnung unabhängig von der Nutzung des Gebäudes und der Bewohner. Modernisierung / NachrüstverpflichtungAnforderungen an Modernisierungsmaßnahmen sowie Nachrüstverpflichtung sind ebenfalls Bestandteil der EnEV. Für detailierte Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Förderungen - kfw-BankNeubauten, die die Anforderungen an die EnEV deutlich unterschreiten sowie Modernisierungsmaßnahmen, die die energetische Qualität von Gebäude im Bestand verbessern, werden von der kfw-Bank mit verschieden Modellen (Kredit oder Zuschuss) gefördert. EnergieberatungIm Zusammenhang mit einem Energieausweis führen wir regelmäßig Energieberatungen durch, die auch individuelle Modernisierungsempfehlung beinhalten. |
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Schallschutz |
Schallschutz nach DIN 4109Der Schallschutz in Gebäuden hat große Bedeutung für die Gesundheit und
das Wohlbefinden für die Menschen. Die DIN 4109 ist mit dem Ziel festgelegt,
Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Geräuschen zu schützen. |
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Qualifikationen |
Staatlich erkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz der IK-Bau NRWMehrere Mitarbeiter sind von der Ingenieurkammer Bau NRW als "Staatlich
anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz" (s.a.SV.) anerkannt.
Ihre Qualifikation wurde von der Ingenieurkammer Bau NRW geprüft und wird
durch regelmäßige Weiterbildungen gewährleistet. Energieberater DENAMehrere Mitarbeiter sind bei der "Deutschen Energie Agentur" (DENA) als Energieberater eingetragen. |
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Leistungen |
Wärmeschutz
Schallschutz
Prüfung der Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes
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Kontakt |
Büro AachenDr.-Ing. Manfred Abel Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Tel. (02948) 9463-0 Büro PaderbornDipl.-Ing. Bernhard Grebe Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Tel. (05251) 1752-12
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