Bauphysik - Schall- und Wärmeschutz

Wärmeschutz
Energie-
einsparverordnung
(EnEV)

EnEV

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) dient der Begrenzung des Energiebedarfs bei Gebäuden, insbesondere die Begrenzung des Primärenergiebedarfs. Es werden dabei nationale energetische Mindeststandards gesetzt sowie Festlegungen für bei Modernisierungen im Bestand gesetzt. Dabei wird der Energiebedarf des Gebäudes gesamtheitlich bilanziert.

Mit der Einführung der EnEV 2007 werden alle "Nichtwohngebäude" gesondert behandelt. Die Berechnung für diese Gebäude erfolgt nach DIN 18599 anhand eines Referenzgebäudes (Einteilung in verschieden Nutzungszonen).


Energieausweis - Neubau

Mit der Einführung der EnEV 2007 wird die Ausstellung eines "Energieausweises" ab dem 01.07.2008 zur Pflicht. Der Energieausweis dient der übersichtlichen Information über die engergetische Qualität des Gebäudes.


Energieausweis - Bestandsgebäude

Für bestehende Gebäude wird der "Engergieausweis" bei Verkauf oder Neuvermietung zur Pflicht: Er kann als "Bedarfsausweis" oder "Verbrauchsausweis" ausgestellt werden. Aus technischer Sicht wird ein "Bedarfsausweis" empfohlen, die Analyse erfolgt hier durch eine normierte Berechnung unabhängig von der Nutzung des Gebäudes und der Bewohner.
Für für Wohngebäude bis 1965 ab 01.07.2008, für später errichtete Gebäude ab 01.07.2009.


Modernisierung / Nachrüstverpflichtung

Anforderungen an Modernisierungsmaßnahmen sowie Nachrüstverpflichtung sind ebenfalls Bestandteil der EnEV. Für detailierte Fragen wenden Sie sich bitte an uns.


Förderungen - kfw-Bank

Neubauten, die die Anforderungen an die EnEV deutlich unterschreiten sowie Modernisierungsmaßnahmen, die die energetische Qualität von Gebäude im Bestand verbessern, werden von der kfw-Bank mit verschieden Modellen (Kredit oder Zuschuss) gefördert.


Energieberatung

Im Zusammenhang mit einem Energieausweis führen wir regelmäßig Energieberatungen durch, die auch individuelle Modernisierungsempfehlung beinhalten.




Schallschutz

Schallschutz nach DIN 4109

Der Schallschutz in Gebäuden hat große Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden für die Menschen. Die DIN 4109 ist mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Geräuschen zu schützen.

Die Mindestanforderungen dieser Norm werden in der Landesbauordnung gefordert. Darüber hinaus werden im Beiblatt 2 zur DIN 4109 Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz sowie Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Arbeits- und Wohnbereich gegeben. Diese werden zivilrechtlich als "anerkannte Regeln der Technik" ausgelegt und sollten daher als Standard für den Neubau gelten.



Qualifikationen

Staatlich erkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz der IK-Bau NRW

Mehrere Mitarbeiter sind von der Ingenieurkammer Bau NRW als "Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz" (s.a.SV.) anerkannt. Ihre Qualifikation wurde von der Ingenieurkammer Bau NRW geprüft und wird durch regelmäßige Weiterbildungen gewährleistet.

Die s.a.SV. sind auch für Mehrfamilienwohnhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten nachweisberechtigt, so dass eine Prüfung nach der Landesbauordnung nicht mehr erforderlich ist.
Sie sind ebenfalls für die erforderlichen Nachweise bei Förderungen der kfw-Bank nachweisberechtigt.


Energieberater DENA

Mehrere Mitarbeiter sind bei der "Deutschen Energie Agentur" (DENA) als Energieberater eingetragen.



Leistungen

Wärmeschutz

  • Nachweis des Wärmeschutzes nach DIN 4108 und EnEV für Neubauten
  • Nachweis des Wärmeschutzes nach DIN 4108 und EnEV für Altbauten im Bestand und Modernisierungsmaßnahmen
  • Ausstellung von Energieausweisen
  • Energieberatung

Schallschutz

  • Nachweis des Schallschutzes nach DIN 4109

Prüfung der Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes

  • Prüfung der Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes entsprechend der Landesbauordnung, wenn die Nachweise nicht von einem s.s.SV. für Schall- u. Wärmeschutz erstellt wurden.

Kontakt

Büro Aachen

Dr.-Ing. Manfred Abel

Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz

Tel. (02948) 9463-0

Büro Paderborn

Dipl.-Ing. Bernhard Grebe

Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz

Tel. (05251) 1752-12