Brandschutz |
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Wann |
Wann ist ein Brandschutzkonzept erforderlich?Mit Einführung der neuen Landesbauordnung NRW (§ 68) (Übersicht) zum 01.06.2000 wurde, nicht zuletzt aus der Erkenntnis des tragischen Flughafenbrandes in Düsseldorf, erstmals konsequent die Ausarbeitung „Schutzzielorientierter Brandschutzkonzepte“ für alle baulichen Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung vorgegeben:
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Brandschutz-Konzepte |
Wir erstellen schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte für Ihre Bauvorhaben. Sie erhalten eine umfassende prüffähige Dokumentation mit den erforderlichen Brandschutzplänen in übersichtlicher, farbiger Darstellung. |
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Flucht-/Rettungsw.-
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Flucht- und Rettungswegpläne dienen der Orientierung im Notfall. Neben den eigentlichen Fluchtwegen enthalten sie auch Angaben
zu Noteinrichtungen wie Feuerlöscher, Erste Hilfe sowie Verhaltensregeln für den Notfall. |
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Feuerwehrpläne
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Feuerwehrpläne dienen der schnellen Orientierung von Einsatzkräften, insbesondere zur besseren Erfassung der Einsatzlage in größeren oder besonders gefährdeten Objekten. Sie zeigen Gefahrenschwerpunkte und die für den Brandschutz vorhandenen Sicherheitseinrichtungen auf. |
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Prüfung Rauch- u. Wärmeabzugsanl. |
Die Zusatzqualifikation als "Sachverständiger für die Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen"
(nach §4, TPrüfVO) liegt vor. Falls notwendig, kann eine Püfungen der Anlagen durch uns durchgeführt
werden. |
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Brandschutz-
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Falls ein Brandschutzbeauftragter in Ihrem Betrieb erforderlich ist, übernehmen wir diese Aufgaben
zuverlässig für Sie. |
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Prüfen Brandschutz |
Falls erforderlich, erfolgt die Prüfung des baulichen Brandschutzes, gegebenenfalls nach Absprache mit der
jeweiligen Genehmigungsbehörde durch uns. Die Notwendigkeit der Prüfung wird in der BauO NW geregelt. |
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Kontakt |
Dipl.-Ing. Josef Gabriel Tel. (05251) 1752-0 |
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