Prüfung der Standsicherheit

Wer & Was

Wann muss ein Bauvorhaben geprüft werden?

Nach Landesbauordnung NRW (§ 68) (Übersicht) müssen folgende Bauvorhaben von einem staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit("Prüfingenieur") geprüft werden:

  • Alle Wohngebäude mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohneinheiten
  • Sämtliche Bauwerke im Geschäftshausbau, Verwaltungsbau, Industriebau, Anlagenbau
  • Brückenbau, Ingenieurbauwerke, Tunnel, Verstärkungen

Wir prüfen bautechnische Nachweise im Bereich:

  • Standsicherheit (Prüfung der Statik): Massivbau, Stahl- u. Metallbau
  • Baulicher Brandschutz
  • Bauphysik: Schall- und Wärmeschutz
  • Bauüberwachung: Stichprobenhafte Kontrolle in allen Bereichen

Ziel ist es, durch eine unabhängige Prüfung ("Vier-Augen-Prinzip") die Standsicherheit zu gewährleisten und evtl. Fehler aufzudecken. Gleichzeitig können Schäden und daraus resultierend Kosten begrenzt werden.


 





Prüfingenieure

Dr.-Ing. Uwe Thormählen - Prüfingenieur für Baustatik

Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit - Fachrichtung Massivbau
Sachverständiger für die bautechnische Prüfung im Eisenbahnbau


Dipl.-Ing. Linus Peuckert - Prüfingenieur für Baustatik

Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit - Fachrichtung Massivbau
Prüfung des Brandschutzes
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Beton- und Stahlbetonbau, Spannbetonau der IK Bau NRW
Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz

Dr.-Ing. Manfred Abel - Prüfingenieur für Baustatik

Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit - Fachrichtung Massivbau
Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz

Dipl.-Ing. Roland Eisler - Prüfingenieur für Baustatik

Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit - Fachrichtung Massivbau
Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz

BVS

Bewertungsstelle der Staatlich anerkannten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen (BVS)

Prüfaufträge, deren anrechenbaren Kosten 500.000 Euro übersteigen, werden der BVS (Bewertungs- u. Verrechnungsstelle der in NRW staatl. anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit) gemeldet, die die neutrale, gebührenmäßige Bewertung übernimmt. Bei Angeboten durch mehrere Sachverständige (Prüfingenieure) wird das Honorar durch die BVS festgelegt.


BVS-NRW


Kontakt

siehe Kontakt