Prüfung der Standsicherheit |
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Wer & Was |
Wann muss ein Bauvorhaben geprüft werden?Nach Landesbauordnung NRW (§ 68) (Übersicht) müssen folgende Bauvorhaben von einem staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit("Prüfingenieur") geprüft werden:
Wir prüfen bautechnische Nachweise im Bereich:
Ziel ist es, durch eine unabhängige Prüfung ("Vier-Augen-Prinzip") die Standsicherheit zu gewährleisten und evtl. Fehler aufzudecken. Gleichzeitig können Schäden und daraus resultierend Kosten begrenzt werden.
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Prüfingenieure |
Dr.-Ing. Uwe Thormählen - Prüfingenieur für BaustatikStaatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit - Fachrichtung Massivbau Dipl.-Ing. Linus Peuckert - Prüfingenieur für BaustatikStaatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit - Fachrichtung Massivbau Dr.-Ing. Manfred Abel - Prüfingenieur für BaustatikStaatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit - Fachrichtung Massivbau Dipl.-Ing. Roland Eisler - Prüfingenieur für BaustatikStaatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit - Fachrichtung Massivbau |
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BVS |
Bewertungsstelle der Staatlich anerkannten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen (BVS)Prüfaufträge, deren anrechenbaren Kosten 500.000 Euro übersteigen, werden der BVS (Bewertungs- u. Verrechnungsstelle der in NRW staatl. anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit) gemeldet, die die neutrale, gebührenmäßige Bewertung übernimmt. Bei Angeboten durch mehrere Sachverständige (Prüfingenieure) wird das Honorar durch die BVS festgelegt. |
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Kontakt |
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