Prüfung der Standsicherheit |
|||
Prüfung |
Wann muss ein Bauvorhaben geprüft werden?Zur Erreichung des hohen Sicherheitsniveaus bei baulichen Anlagen, werden die Planungen für alle Bauwerke, an die höhere Anforderungen
bzgl. der Sicherheit gestellt werden, nach dem "Vier-Augen-Prinzip" überprüft".
Die unabhängige Prüfung erfolgt durch einen "staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit" (s. a. SV.) bzw. "Prüfingenieur für Baustatik" (bei Beauftragung durch das Amt). |
![]()
|
|
|---|---|---|---|
Überwachung |
Kontrolle auf BaustellenDie geprüften Bauvorhaben werden i. d. R. im Rahmen von "stichprobenhaften Kontrollen" während der Bauausführung überwacht.
|
||
Prüfingenieure für Baustatik |
Dipl.-Ing. Linus PeuckertPrüfingenieur für Baustatik - Fachrichtung Massivbau Dr.-Ing. Manfred AbelPrüfingenieur für Baustatik - Fachrichtung Massivbau Dipl.-Ing. Roland EislerPrüfingenieur für Baustatik - Fachrichtung Massivbau |
||
BVS |
Bewertungsstelle der Staatlich anerkannten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen (BVS)Prüfaufträge, deren anrechenbaren Kosten 100.000 Euro übersteigen, werden der BVS (Bewertungs- u. Verrechnungsstelle der in NRW staatl. anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit) gemeldet, die die neutrale, gebührenmäßige Bewertung übernimmt. Bei Angeboten durch mehrere s.a. Sachverständige wird das Honorar durch die BVS festgelegt. |
||
Kontakt |
|||