Prüfung der Standsicherheit

Prüfung

Wann muss ein Bauvorhaben geprüft werden?

Zur Erreichung des hohen Sicherheitsniveaus bei baulichen Anlagen, werden die Planungen für alle Bauwerke, an die höhere Anforderungen bzgl. der Sicherheit gestellt werden, nach dem "Vier-Augen-Prinzip" überprüft".
Ziel ist, die Standsicherheit zu gewährleisten und evtl. Fehler in den statischen Berechnungen und Ausführungsplänen aufzudecken. Dadurch können Schäden und Kosten begrenzt werden.

Welche Bauvorhaben geprüft werden müssen, regelt die Landesbauordnung (LBO NRW, §63, §67, §68 Übersicht).

  • Alle Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten
  • Geschäftshäuser, Verwaltungsbauten, Industriebauten, Anlagenbau
  • Brückenbau, Ingenieurbauwerke, Tunnel, Verstärkungen

Die unabhängige Prüfung erfolgt durch einen "staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit" (s. a. SV.) bzw. "Prüfingenieur für Baustatik" (bei Beauftragung durch das Amt).







Überwachung

Kontrolle auf Baustellen

Die geprüften Bauvorhaben werden i. d. R. im Rahmen von "stichprobenhaften Kontrollen" während der Bauausführung überwacht.

Hier werden statisch relevante Bauteile während der Herstellung auf der Baustelle überprüft, z. B. bei Bauteilen aus Beton eine Kontrolle der Bewehrung, bei Stahlbauteilen Schraub- und Schweißverbindungen sowie evtl. Anforderungen an den Brandschutz.



Prüfingenieure für Baustatik

Dipl.-Ing. Linus Peuckert

Prüfingenieur für Baustatik - Fachrichtung Massivbau
s. a. SV. für die Prüfung der Standsicherheit - Fachrichtung Massivbau
s. a. SV. für die Prüfung des Brandschutzes
Öffentlich bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Beton- u. Stahlbetonbau, Spannbetonbau der IK Bau NRW
s. a. SV. für Schall- und Wärmeschutz

Dr.-Ing. Manfred Abel

Prüfingenieur für Baustatik - Fachrichtung Massivbau
s. a. SV. für die Prüfung der Standsicherheit - Fachrichtung Massivbau
Sachverständiger für die bautechnische Prüfung im Eisenbahnbau
s. a. SV. für Schall- und Wärmeschutz

Dipl.-Ing. Roland Eisler

Prüfingenieur für Baustatik - Fachrichtung Massivbau
s. a. SV. für die Prüfung der Standsicherheit - Fachrichtung Massivbau
s. a. SV. für Schall- und Wärmeschutz

BVS

Bewertungsstelle der Staatlich anerkannten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen (BVS)

Prüfaufträge, deren anrechenbaren Kosten 100.000 Euro übersteigen, werden der BVS (Bewertungs- u. Verrechnungsstelle der in NRW staatl. anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit) gemeldet, die die neutrale, gebührenmäßige Bewertung übernimmt. Bei Angeboten durch mehrere s.a. Sachverständige wird das Honorar durch die BVS festgelegt.


BVS-NRW


Kontakt

siehe Kontakt